Im Falle des Weiterverkaufs ist die Garantie kostenlos auf den neuen Besitzer übertragbar.
Die Marken, für die die Garantie gewährt wird, sind: Alfa Romeo, Audi, BMW, Chevrolet, Chrysler, Citroën, Dacia, Daihatsu, Dodge, Fiat, Ford, Honda, Hyundai, Infiniti, Isuzu, Iveco, Jaguar, Jeep, Kia, Lada, Lancia, Land Rover, Lexus, Mazda, Mercedes-Benz, Mini, Mitsubishi, Nissan, Opel, Peugeot, Porsche, Renault, Seat, Skoda, Smart, SsangYong, Subaru, Suzuki, Toyota, Volvo, Volkswagen.
Fahrzeuge, die für folgende Zwecke verwendet werden, sind von der Garantie ausgeschlossen: Taxis und gewerbliche Personenbeförderung, Vermietung mit oder ohne Fahrer, Fahrschulen, Kurier-, Express- und Paketdienste, Krankentransporte. Fahrzeuge, die in einem anderen Land als Rumänien zugelassen sind, fallen ebenfalls nicht unter die Garantie. Fahrzeuge, die verändert oder umgebaut wurden, einschließlich Softwareänderungen, Leistungssteigerungen usw., fallen nicht unter die Garantie
Die Standard-, Zusatz-, Extra- und Verlängerungsgarantie, die ONROADCAR SRL in eigenem Namen oder in Zusammenarbeit mit unseren Service-, Versicherungs- und Garantiepartnern anbietet, deckt die vollen Garantiearbeitskosten zu dem vom Fahrzeughersteller vereinbarten Stundensatz und den Arbeitszeiten sowie einen Teil des Wertes der ausgetauschten Teile, je nach Alter / Kilometerstand des Fahrzeugs. Da es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, ist der Käufer verpflichtet, sich an den Kosten für Teile und Material zu beteiligen. Im Rahmen der Garantie wird der Wert der ausgetauschten Originalteile oder identischen Originalteile nach folgenden Prozentsätzen abgerechnet, die dem normalen Verschleiß der betreffenden Teile und der vom Hersteller bei der Planung der Lebenszyklen der Teile vorgesehenen normalen Nutzungsdauer entsprechen
Unter Berücksichtigung des Kilometerstandes zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Garantie bedeutet dies:
Die Standard-, Zusatz-, Extra- und erweiterte Garantie wird nur gewährt, wenn das Fahrzeug im Zeitraum zwischen dem Kauf durch den Kunden und dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Garantie alle vom Hersteller/Importeur vorgeschriebenen Inspektionen (in der Regel 15.000 km, aber es ist die Pflicht des Kunden, dies zu überprüfen) bei dem vom Hersteller/Importeur des Fahrzeugs akkreditierten Händler/Service durchgeführt wurde. Dies muss mit den entsprechenden Dokumenten nachgewiesen werden: Rechnung und Kostenvoranschlag
Für Gebrauchtfahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Schadens mehr als 7 Jahre alt sind, beträgt der Höchstbetrag der Entschädigung 8.800 Lei für jeden Schadensfall
Die Garantie beinhaltet die Behebung des gemeldeten Mangels durch Reparatur oder Austausch der betreffenden Teile, je nach Fall, nur im Service des Garantiepartners in dem von ONROADCAR SRL ausdrücklich bezeichneten Gebiet. Die Art und Weise der Reparatur und die ausgetauschten Teile werden ausschließlich von der Servicestelle in Zusammenarbeit mit ONROADCAR SRL festgelegt.
Die Garantie verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung im Service, gemäß den von dem von ONROADCAR SRL benannten Servicepartner ausgestellten Unterlagen
Die Kosten, die für die Vorführung in der von ONROADCAR SRL bestimmten Werkstatt anfallen, betreffen den Eigentümer des Fahrzeugs und unterliegen nicht der Garantie oder der nachträglichen Abrechnung. Das Gleiche gilt für die Abholung des Fahrzeugs vom Service
ONROADCAR SRL verrechnet keine Kosten (Überholungen, Fehlerfeststellungen, Reparaturen, Teile, etc.) an andere als die bei der Fehlermeldung ausdrücklich genannten Servicepartner vor dem Garantiefall. Um in den Genuss der Garantiebedingungen zu kommen, ist der Kunde verpflichtet, telefonisch unter der Nummer +40 729 800 840 einen Termin bei einem Servicepartner von ONROADCAR SRL anzufordern, bevor er das Fahrzeug zur Wartung vorstellt
Der Eigentümer des Fahrzeugs trägt alle Servicekosten für Dienstleistungen und Eingriffe, die nicht mit den unter die Garantie fallenden Teilen zusammenhängen, oder im Falle einer unbegründeten Forderung nach einer Garantieinspektion und einem Eingriff
Verbrauchsmaterialien jeglicher Art (z. B. Flüssigkeiten, Bremsbeläge, Drehzapfen, Buchsen, Pleuelstangen, Lampen, Sicherungen usw.) sowie Teile, die regelmäßig ausgetauscht werden müssen (z. B. Bremsscheiben, Zahnriemen, Zahnriemen, Steuerkette, Stoßdämpfer usw.), fallen nicht unter die Garantie
Die Garantie erstreckt sich nur auf die Teile oder Komponenten, die unter der dem Käufer angebotenen Garantieart aufgeführt sind, und der Käufer hat die in dieser Bescheinigung genannten Garantiebedingungen gelesen und akzeptiert.